Die optimale Dienstleistung – höchste Qualität und bestmöglicher Service zu ange-messenen Kosten - für die Bevölkerung unseres Landes und die nachhaltige Versorgungssicherheit müssen im Zentrum unseres Gesundheitswesens stehen. Die sachlich und frei von politischen Partikularinteressen informierte Bevölkerung muss dazu möglichst weitgehende Wahlfreiheit unter Anbietern respektive Angeboten haben. Der Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenz der Patienten und aller Akteure kommt dabei eine hohe Bedeutung zu.
Darum setzen wir uns für ein marktwirtschaftliches, wettbewerbliches, freiheitliches, effizientes, transparentes, gerechtes, faires und nachhaltiges Gesundheitssystem mit einem Minimum an staatlichen Eingriffen für die Patientinnen / Patienten, Versicherten und Akteure unseres Gesundheitswesens ein.
Das schweizerische Gesundheitswesen ist seit Schaffung des Krankenversicherungs-gesetzes mit einem Übermass an staatlichen Regelungen und Interventionen ausgestaltet. Es hat noch nie ein echter Leistungs- und Qualitätswettbewerb stattgefunden, der sich hätte bewähren können. Somit hat also ein überreguliertes System zu einem bedeutenden Teil der heutigen Schwachstellen geführt.
Die politische Diskussion in unserem Land muss versachlicht werden – politische Entscheide sollen der Sache und dem Interesse der Bevölkerung dienen und nicht von politischen Partikularinteressen geprägt sein.
„Patient Empowerment“ und Wahlfreiheit der Versicherten respektive Patientinnen / Patienten im schweizerischen Gesundheitswesen müssen erhalten und ausgebaut werden. Bevölkerung und Medien unseres Landes müssen sachlich, fachlich und faktenbasiert über das schweizerische Gesundheitswesen und dessen volkswirtschaftliche Bedeutung informiert werden. Der Patient, seine Gesundheit und Präferenzen müssen im Zentrum unseres Gesundheitswesens stehen, wofür es auch Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenz zu stärken gilt.
Kostendämpfende Massnahmen im Grundversicherungsbereich (OKP) des schweizerischen Gesundheitswesens müssen am richtigen Ort greifen, es darf nicht zu kontraproduktiven Effekten wegen Sparmassnahmen „am falschen Ort“ kommen. Dabei ist der volkswirtschaftliche Effekt von Massnahmen zu berücksichtigen.
Dem Kostenwachstum muss primär durch Effizienzsteigerungsmassnahmen begegnet werden. Hierzu sind Prozessverbesserungen und der Einsatz moderner Technologien wie eHealth zwingend zu fördern. Der Datenschutz ist diesen übergeordneten Erfordernissen entsprechend anzupassen.
Die Qualität im schweizerischen Gesundheitswesen und die Qualitätssicherung nach vergleichbaren Kriterien müssen weiter verbessert, der Qualitäts- und Leistungswettbewerb gefördert werden. Dazu muss das Benchmarking unter den einzelnen Leistungserbringern nach transparenten und messbaren Kriterien möglich sein.
Keine Staats- und Verwaltungsmedizin: Staatliche Eingriffe sollen nur dort stattfinden, wo sie wirklich nötig sind („minimal regulierter Wettbewerb“).
Die Gleichbehandlung aller Leistungserbringer im schweizerischen Gesundheitswesen muss sichergestellt sein.
Die Gesetze müssen korrekt und entsprechend dem Willen des Gesetzgebers umgesetzt werden.
Das schweizerische Gesundheitswesen muss in Bezug auf Leistungsdaten und qualitätssicherungsrelevante Daten transparenter werden. Dazu ist das Allgemeininteresse nach Zusammenführung und Abgleichung wichtiger Daten in ein richtiges Verhältnis zu Einzelinteressen (Datenschutz) zu setzen.
Transparenz soll über Qualität und Preise herbeigeführt werden, nicht über Kosten. Dem Risiko, dass zu starker Preisdruck zu Verlegungen von Produktionen ins Ausland führen und damit unter Umständen die Landesversorgung gefährden kann (z.B. bei Impfstoffen) muss durch Regelungen bezüglich Sicherstellung der Landesversorgung begegnet werden.
Sämtliche Eingriffe in das System müssen sich auf den Anwendungsbereich des KVG beschränken. Ausserhalb des KVG muss unbeschränkter und unbehinderter Wettbewerb herrschen.