Die Wahlfreiheit und die Eigenverantwortung des Bürgers, des Versicherten und des Patienten sind das Fundament einer liberalen Gesundheitspolitik und entsprechend zu erhalten und weiter zu fördern.
Die Vielfalt und die Vergleichbarkeit von Versorgungsangeboten sollen gefördert werden.
Anbieter von medizinischen Leistungen, von therapeutischen Produkten und von Versicherungsleistungen akzeptieren einen Leistungs- und Qualitätswettbewerb. Dieser Wettbewerb garantiert ein finanzierbares Angebot auf qualitativ hohem Niveau.
Das Gesundheitswesen funktioniert wenn immer möglich über marktwirtschaftliche Preise statt über administrierte Tarife.
Das noch stark von staatlicher Planung geprägte schweizerische Gesundheitswesen soll vermehrt nach den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft gemäss geltendem Krankenversicherungsgesetz ausgestaltet werden. Unbestritten ist die Notwendigkeit eines obligatorischen Grundversicherungssystems mit Einheitsprämien (Kopfprämien) und Prämienverbilligungen.
Das in der Schweiz bewährte Prinzip der Subsidiarität soll auch in der Gesundheitspolitik angewandt werden. Patienten, Versicherte, Leistungserbringer, Versicherer und weitere Akteure sollen eigenverantwortlich handeln. Im Sinne eines minimal regulierten Wettbewerbs greift der Staat nur dort ein, wo es zwingend notwendig ist, insbesondere zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Der Staat zieht sich als Anbieter und Finanzierer von Gesundheitsleistungen zurück und konzentriert sich auf die Rolle des Regulators und Schiedsrichters.
Die Akteure sollen in unternehmerischer Freiheit arbeiten können. Es müssen Anreize für gute Leistungen und Qualität bestehen.
Kostendämpfende Massnahmen sollen sich dementsprechend auf Leistungen der obligatorischen Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) konzentrieren.